Barbara von Brandenburg

Königin von Böhmen. Doch nicht.

Barbara von Brandenburg

* 1464 (Ansbach), † 1515 (Ansbach)

Die Tochter des einflussreichen Kurfürsten von Brandenburg, Albrecht Achilles, wird mit 10 verheiratet und von ihrem deutlich älteren Ehemann, Herzog Heinrich von Glogau, vergewaltigt. Nachdem sie mit 12 bereits Witwe und Erbin wichtiger Gebiete ist, wird sie 1476 mit dem König von Böhmen verheiratet. Doch der König verliert das Interesse an den schwindenden Gebieten und lässt Barbara bei ihrer Familie sitzen. Sie lebt schlecht versorgt, weit unter dem Stand einer Königin, bei ihren Brüdern.

Barbara wehrt sich: 1492, nach 16 Jahren des Wartens, schreibt sie selbst an den Papst und bittet um Annullierung der Ehe, und verlobt sich heimlich mit einem Ritter. Ihre Brüder sperren sie daraufhin in Haft – jahrelang. Die Ehe wird erst 1500 geschieden. Barbara stirbt 1515, unverheiratet und verarmt.

Im Portrait macht sie eine Handgeste, die Opfer von Gewalt zeigen, wenn sie nur gesehen aber nicht gehört werden können – ein Signal, das 500 Jahre später entstand.

„Barbaras Schicksal als verkaufte Braut ist heute in Teilen der Welt noch immer Realität. Mit diesem eher zeitgenössisch betonten Portrait schlage ich eine Brücke vom 15. ins 21. Jahrhundert." –Roxana Panetta

Biographie

Eine Frau, die wie eine Sache behandelt wird, widersetzt sich – und bezahlt dafür mit ihrer Freiheit

1474, zehn Jahre alt, wird Barbara mit Heinrich von Glogau verheiratet. Ihr Vater sieht darin eine gute Partie, verfügt der deutlich ältere (und kranke) Heinrich doch über wichtige und große Gebiete. Der Herzog holt die Kinderbraut zu sich, wo sie die Gepflogenheiten des Hofs erlernen soll. Doch er "vollzieht auch direkt die Ehe" mit der Braut, die noch ein Kind ist (heute würden wir von Vergewaltigung sprechen). Glogau stirbt 1476 und Barbara ist nun Erbin wichtiger Gebiete. Ihr Vater und ihre Brüder wittern eine Chance, die junge Witwe noch besser zu verheiraten: Mit dem König von Böhmen, der ein Auge auf eben jene Gebiete geworfen hat. Es wird eine Stellvertreter-Hochzeit arrangiert, was damals üblich und rechtmäßig eine Ehe ermöglichte. Für alle ein Win-Win, wie es scheint. Für Barbara: tragisch.

Es folgt ein Erbstreit mit dem Bruder des verstorbenen Glogauer Herzogs und bald schwinden die Gebiete, die Barbara und ihrer Familie "gehören". Der König von Böhmen zeigt gar kein Interesse, seine Königin, Barbara zu sich zu holen. Barbara wohnt bei ihren Brüdern, benötigt teure Kleidung (weil sie noch wächst) und ist auch sonst sehr teuer im Unterhalt, denn ihr steht als Königin entsprechende Versorgung zu. Nichts von dem wird ihr gewährt. Und es vergehen Jahre.

Als ihre Situation unerträglich wird, schreibt Barbara selbst an den Papst und bittet um Annullierung der Ehe. Sie verlobt sich heimlich mit Conrad von Haydeck, einem Ritter unter ihrem Stand. Sie weiß genau, was sie tut – und tut es trotzdem. Alles hinter dem Rücken ihrer Familie.

Ihre Brüder bekommen Barbaras Versuche, sich aus der de facto inexistenten Ehe zu befreien, mit und sperren sie daraufhin auf die Plassenburg. Jahrelang. Die Haftbedingungen sind brutal: eine eiserne Tür, zwei Knechte, die Tag und Nacht Wache halten, ein kleines Türlein, durch das „jre notturfft aus und eingegeben werdenn soll" – so beschreiben es die Akten. Sie lebt dort mit zwei Dienerinnen, isoliert, eingesperrt.

Barbara beschwor ihre Brüder in Briefen: „walt ir mich mein lebtag yn der gefencknus lassen" (wollt ihr mich mein Lebtag im Gefängnis lassen). Sie erinnerte sie an ihr Seelenheil: „das irs an eur aigen swester ein solch ubel tut" (dass ihr eurer eigenen Schwester so ein Übel antut). Die Brüder wollen eine andere Ehe arrangieren, aber Barbara bittet darum „man soll ir doch keinen gebn der ir nicht gefall“ (man möge ihr doch keinen Mann auswählen, der ihr nicht gefalle). Die Antwort ist eiskalt: „warumb man das thon solt" – warum sollten wir das tun? Barbaras Wünsche haben keinerlei Bedeutung. Die Brüder drohen ihr sogar, die Haft noch zu verschärfen: „in enger versliessung dann ir yezund seyt" – noch enger als jetzt. Barbara gibt ihren Widerstand nicht auf.

Erst 1500 – acht Jahre nach ihrem ersten Hilferuf – wird die Ehe geschieden. 1507 zieht sie zu ihrer Mutter (Anna von Sachsen), ab 1508 erhält sie in Leibgeding von 150 Gulden – „was für eine Frau ihres Standes eine sehr kleine Summe war", wie die Forschung vermerkt. Sie starb 1515, unverheiratet und verarmt.

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